Rechtsschutzversicherungversicherungsbedingungen Übersicht

Rechtsschutzversicherung Versicherungsbedingungen

Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung


auch ARB genannt sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen

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Vertragsvereinbarungen, Hinweise und Erläuterungen
Allgemeine Vertragsvereinbarungen
Selbstbeteiligung
Die aufgrund dieser Anträge abgeschlossenen Versicherungen sind recht-
Rechtsschutz nach den ARB sowie den hierzu vereinbarten Klauseln und
lich selbstständige und voneinander unabhängige Verträge. Soweit nach-
Sonderbedingungen ­ mit Ausnahme der Sonderbedingungen für den
folgend nichts anderes gesagt wird, liegen Ihnen die Allgemeinen Bedin-
Spezial-Straf-Rechtsschutz ­ kann je nach Produkt abgeschlossen werden
gungen für die Rechtsschutzversicherung, die Versicherungsbedingungen
­ ohne Selbstbeteiligung,
für den Vermögensschaden-Rechtsschutz und/oder die Sonderbedingun-
­ mit 150, 250, 500 oder 1.000 Euro Selbstbeteiligung.
gen für den Spezial-Straf-Rechtsschutz sowie die zu den ARB und VRB ver-
Für den Rechtsschutz in Unterhaltssachen und den Rechtsschutz in Ehesa-
einbarten weiteren Sonderbedingungen und Klauseln in der in der Emp-
chen gilt obligatorisch jeweils eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro
fangsbestätigung zu diesem Antrag bezeichneten Fassung zugrunde.
je Rechtsschutzfall.
Auf das Versicherungsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
Beitragsberechnung
An diese Anträge halten Sie sich einen Monat gebunden.
Die Beitragsberechnung richtet sich nach folgenden Kriterien:
Ein Exemplar der Versicherungsanträge wird Ihnen nach Unterzeichnung
Landwirtschafts-Rechtsschutz
ausgehändigt.
ha-Größe des Betriebes bzw. Mindestbeitrag.
Die Antragsfragen sind nach bestem Gewissen vollständig und richtig zu
beantworten. Unrichtige Angaben sowie arglistiges Verschweigen sonsti-
Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
ger Gefahrenumstände können zum Verlust des Versicherungsschutzes
Der zu entrichtende Beitrag ist ein Festbeitrag. Hat der Versicherungsneh-
führen.
mer keinen Lebenspartner, kann er den RS zum Single-Beitrag abschließen.
Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind
Bei Ausschluss des Arbeits-RS, Wohnungs- und Grundstücks-RS und/oder
schriftlich abzugeben. Schreiben Sie entweder an die Rechtsschutzversicherung Hauptverwal-
RS im Vertrags- und Sachenrecht mindert sich der Beitrag.
tung oder an die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen aufge-
Zusatzleistungen
führte zuständige Stelle.
Die zum Landwirtschafts-Rechtsschutz bzw. zum Privat-Rechtsschutz für
Mündliche Nebenabreden sind ungültig.
Selbstständige hinzuwählbaren Zusatzleistungen
· Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten,
Nebengebühren und -kosten
· Rechtsschutz in Unterhaltssachen,
für die Aufnahme der Anträge werden nicht erhoben.
· Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten
sind keine rechtlich selbstständigen Verträge. Enden der Landwirtschafts-
Fälligkeit der Beiträge
Rechtsschutz bzw. der Privat-Rechtsschutz für Selbstständige, enden auch
Sie verpflichten sich, die gemäß der Anträge fälligen Beiträge nach Ausstel-
die jeweils hierzu hinzugewählten vorgenannten Zusatzleistungen. Wün-
lung des Versicherungsscheines zu zahlen. Dies gilt auch für die jeweiligen
schen neben dem Versicherungsnehmer weitere mitversicherte Personen
Folgebeiträge. Diese sind jeweils am 1. des Monats zu zahlen, in dem sie
­ wie z. B. Mitinhaber, Hoferbe, Altenteiler ­ diesen zusätzlichen Versiche-
fällig werden. Diese Regelung gilt auch für die Versicherungsverträge, in
rungsschutz, so hat jeder den hierfür geltenden Tarifbeitrag zu zahlen. Der
denen dies in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht aus-
zusätzliche Versicherungsschutz endet für alle, wenn der Landwirtschafts-
drücklich bestimmt ist.
rechtsschutz bzw. der Privat-Rechtsschutz für Selbstständige endet.
Zahlungsweise
Rechtsschutz für das Kfz-Gewerbe/Fahrschulen
Ist für den Jahresbeitrag Ratenzahlung vereinbart, stunden wir Ihnen die
Grundbeitrag für die Firma und Zusatzbeitrag nach Anzahl der Beschäftig-
Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen. Zahlen Sie eine Rate
ten.
ganz oder teilweise nicht oder wird eine Entschädigung fällig, müssen Sie
Vereins-Rechtsschutz
die gestundeten Raten des laufenden Versicherungsjahres sofort zahlen.
Grundbeitrag für den Verein und Zusatzbeitrag je weiterem über 200 Mit-
Die Ratenzahlungszuschläge betragen
gliedern hinausgehendem Mitglied sowie weiterem Zusatzbeitrag nach der
bei halbjährlicher Zahlungsweise 3 %,
Anzahl der Vertrags-, Berufs-, Lizenzsportler und Trainer.
bei vierteljährlicher Zahlungsweise 5 % und
Firmen-Rechtsschutz:
bei monatlicher Zahlungsweise 5 %.
0 MA:
Festbeitrag,
Eine monatliche Zahlungsweise ist nur im Lastschriftverfahren möglich.
über 0 MA: Promillesatz der Bruttojahreslohnsumme bzw. Mindestbei-
Endet das Lastschriftverfahren, erfolgt eine Umstellung auf vierteljährliche
trag.
Zahlungsweise.
Verkehrs-Rechtsschutz
Versicherungsteuer
Art und Anzahl der während der Vertragsdauer auf Sie zugelassenen oder
In den Beiträgen sind 16 % Versicherungsteuer enthalten.
mit Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande und
Anhänger. Änderungen sind nach Aufforderung zu melden.
Versicherungssumme
Fahrzeug-Rechtsschutz
Zusätzlich zu den bereits im Antrag aufgeführten Vereinbarungen gilt:
Art und Anzahl der versicherten Fahrzeuge.
a. Manager-Rechtsschutz
Verkehrs-Rechtsschutz ab 5 Motorfahrzeugen
Die angekreuzte Versicherungssumme gilt sowohl für einen beantragten
(Bestandsversicherung)
Spezial-Straf-RS als auch für einen beantragten Vermögensschaden-RS
Grundlage der Beitragsberechnung für das jeweils folgende Versicherungs-
und Anstellungsvertrags-RS.
jahr sind Art und Anzahl der auf Sie zugelassenen oder mit Versicherungs-
Im Rahmen des Spezial-Straf-RS gilt die angekreuzte Versicherungssumme
kennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande am Ende des jeweils
gleichzeitig als Gesamtversicherungssumme für alle in einem Kalenderjahr
vorangegangenen Versicherungsjahres. Sind nur noch weniger als 5 Fahr-
eingetretenen Rechtsschutzfälle.
zeuge auf Sie zugelassen, entfällt der Sonderrabatt von 10 %. Auch even-
Für die Unternehmenslösung im Vermögensschaden-RS gilt das 3-fache
tuell vorhandene Anhänger sind dann mit dem Tarifbeitrag zu berechnen.
der angekreuzten Versicherungssumme als Höchstentschädigungssumme
Fahrer-Rechtsschutz für Unternehmen
in einem Rechtsschutzfall, bei dem mehrere versicherte Personen betrof-
Anzahl der als Kraftfahrer tätigen Beschäftigten (alle Beschäftigten bei Be-
fen sind.
trieben des Kfz-Gewerbes). Änderungen sind nach Aufforderung zu mel-
b. Spezial-Straf-Rechtsschutz
den. Diese Angaben bilden die Grundlage der Beitragsberechnung für das
Die Gesamtversicherungssumme gilt grundsätzlich je Rechtsschutzfall und
folgende Versicherungsjahr.
je versicherter Person.
Sind nur noch weniger als 5 Fahrer für den Versicherungsnehmer tätig, so
Im Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen, Krankenhäuser, Heime
entfällt der Sonderrabatt von 10 %.
oder Sanatorien sowie Apotheken ist die Gesamtversicherungssumme
gleichzeitig die Höchstleistung für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen
Kompakt-Rechtsschutz für Selbstständige,
Rechtsschutzfälle, für zeitlich und ursächlich zusammenhängende Rechts-
Ergänzungs-Rechtsschutz,
schutzfälle und für alle Rechtsschutzfälle, in denen sich ein Verfahren ge-
Erweiterter Straf-Rechtsschutz,
gen mehrere Versicherte richtet oder mehrere Versicherte zur Zeugenaus-
sage aufgefordert werden.
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte des Selbstständigen,
Mit Ausnahme der ersten Alternative im vorangegangenen Absatz gilt das
Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbstständige
dort Gesagte auch im Spezial-Straf-Rechtsschutz für Steuerberater, Wirt-
Anzahl der Beschäftigten.
schafts- oder Buchprüfer. Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen
Werden mehr als 100 Personen beschäftigt, hat der Versicherer das Recht,
Rechtsschutzfälle hingegen wird die Gesamtversicherungssumme auf das
den Vertrag gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 ARB zu kündigen.
Vierfache maximiert.
Endet der Kompakt-Rechtsschutz für Selbstständige, enden auch die oben
Im Arzt-Spezial-Straf-Rechtsschutz wird die Höchstleistung für alle in ei-
genannten weiteren Rechtsschutz-Risiken.
nem Kalenderjahr eingetretenen sowie für zeitlich und ursächlich zusam-
menhängende Rechtsschutzfälle auf das 2fache der Versicherungssumme
Verkehrs-Rechtsschutz
maximiert.
Art und Anzahl der während der Vertragsdauer auf Sie zugelassenen oder
VRS 7.0 (10.2002)
1


mit Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande und
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Unternehmen
Anhänger. Änderungen sind nach Aufforderung zu melden.
Der Jahresbeitrag ist abhängig von der Anzahl der zu versichernden
Fahrzeug-Rechtsschutz
Personen, der Art und Anzahl der zu versichernden Funktionen und der
Art und Anzahl der versicherten Fahrzeuge.
gewünschten Versicherungssumme. Der Gesamtbeitrag errechnet sich aus
dem im Tarif angegebenen personenbezogenen Beitrag und ggf. dem
Verkehrs-Rechtsschutz ab 5 Motorfahrzeugen
Zuschlagsbeitrag für Mehrfachfunktionen.
(Bestandsversicherung)
Grundlage der Beitragsberechnung für das jeweils folgende Versicherungs-
Änderungen der o. g. Daten sind zur Vermeidung von Rechtsnach-
jahr sind Art und Anzahl der auf Sie zugelassenen oder mit Versicherungs-
teilen zu melden.
kennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande am Ende des jeweils
vorangegangenen Versicherungsjahres. Sind nur noch weniger als 5 Fahr-
zeuge auf Sie zugelassen, entfällt der Sonderrabatt von 10 %. Auch even-
Beitragsanpassung
tuell vorhandene Anhänger sind dann mit dem Tarifbeitrag zu berechnen.
Während der Vertragslaufzeit unterliegen die Beiträge nach den Allgemei-
Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz
nen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung der möglichen Bei-
Wird Rechtsschutz für Haus und Wohnung für die selbst bewohnte Wohn-
tragsanpassung (Erhöhung oder Verminderung) gemäß § 10 ARB.
einheit als eigenständiges Risiko abgeschlossen, so wird diesbezüglich je
Wohneinheit ein Festbeitrag berechnet.
Kompakt-Rechtsschutz für weitere Inhaber/Geschäftsführer
(mit oder ohne Ergänzungs-Rechtsschutz)
Hinweise und Erläuterungen
kann nur in Verbindung mit einem Vertrag über Kompakt-Rechtsschutz
für Selbstständige abgeschlossen werden. Endet dieser, endet auch das
Was ist Landwirtschafts-Rechtsschutz?
vorgenannte Risiko. Der Beitrag je Risiko ist ein Festbeitrag.
Landwirtschafts-RS gemäß § 27 ARB schützt Sie als Inhaber oder Pächter
Zusatzleistungen
eines von Ihnen selbstbewirtschafteten Betriebes der Land- und Forstwirt-
Die zum Kompakt-Rechtsschutz für Selbstständige bzw. zum Kompakt-
schaft, wenn Sie einer landwirtschaftlichen oder der Gartenbauberufsge-
Rechtsschutz für weitere Inhaber/Geschäftsführer hinzuwählbaren Zusatz-
nossenschaft angehören und mit diesem Betrieb nicht der Gewerbesteu-
leistungen
erpflicht unterliegen.
· Ergänzungs-Rechtsschutz,
Handelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH etc.) und eingetragene Genossen-
· Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten,
schaften, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind gleichwohl nicht
versicherbar.
· Rechtsschutz in Unterhaltssachen,
Mitversichert sind:
· Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten
· der eheliche, eingetragene oder im Versicherungsschein genannte
sind keine rechtlich selbstständigen Verträge. Enden die Kompakt-Rechts-
sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers,
schutz-Risiken, enden auch die jeweils hierzu hinzugewählten vorgenann-
ten Zusatzleistungen.
· die minderjährigen und unverheirateten, nicht in einer eingetragenen
oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, letz-
tere jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine
Verträge mit Beitrag nach Tarifgruppe B (Behördenbedienstete, Beamte)
auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leis-
oder A (Assekuranztarif) werden nach Wegfall der Voraussetzungen hier-
tungsbezogenes Entgelt erhalten,
für unter den Voraussetzungen des § 11 ARB zum Normaltarif oder ­ bei
· alle berechtigten Fahrer und alle berechtigten Insassen der auf den vor-
Vorliegen der Voraussetzungen hierfür ­ zum Beamtentarif fortgeführt.
genannten Personenkreis zugelassenen oder mit Versicherungskennzei-
chen versehenen oder als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorüber-
gehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuge zu Lande sowie An-
hänger,
Top-Manager-Rechtsschutz, Manager-Defensiv-Rechtsschutz,
· die im land- sowie forstwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Personen
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmensleiter
in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Betrieb.
Der Jahresbeitrag ist abhängig von Art und Anzahl der zu versichernden
Der Versicherungsschutz umfasst
Funktionen, der gewünschten Versicherungssumme, der Gefahrenklasse
· Schadenersatz-Rechtsschutz
· Disziplinar- und Standes-
und der Mitarbeiterzahl des vertretenen Unternehmens. Der Gesamt-
beitrag errechnet sich aus dem im Tarif angegebenen Einzelbeitrag und
· Arbeits-Rechtsschutz
Rechtsschutz
ggf. dem Zuschlagsbeitrag für Mehrfachfunktionen.
· Wohnungs- und Grundstücks-
· Straf-Rechtsschutz
Manager-Zivil-Rechtsschutz
Rechtsschutz (s. u.)
· Ordnungswidrigkeiten-
Der Jahresbeitrag ist abhängig von Art und Anzahl der zu versichernden
· Rechtsschutz im Vertrags- und
Rechtsschutz
Funktionen und der gewünschten Versicherungssumme. Der Gesamt-
Sachenrecht
· Beratungs-Rechtsschutz im
beitrag errechnet sich aus dem im Tarif angegebenen Einzelbeitrag und
· Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Familien-, Lebenspartnerschafts-
ggf. dem Zuschlagsbeitrag für Mehrfachfunktionen.
· Sozialgerichts-Rechtsschutz
und Erbrecht
Vermögensschaden-Rechtsschutz für Manager
· Verwaltungs-Rechtsschutz in
Der Jahresbeitrag ist abhängig von Art und Anzahl der zu versichernden
Verkehrssachen
Funktionen, der gewünschten Versicherungssumme sowie der Rechts-
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gilt nur für land- und forst-
form des vertretenen Unternehmens. Der Gesamtbeitrag errechnet sich
wirtschaftlich genutzte ­ eigene, gemietete oder vermietete ­ Grundstü-
aus dem im Tarif angegebenen Einzelbeitrag und ggf. dem Zuschlags-
cke, Gebäude oder Gebäudeteile. Ausgeschlossen vom pauschalen Versi-
beitrag für Mehrfachfunktionen.
cherungsschutz des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes sind
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Manager
alle Grundstücke, Gebäude und Wohnungen, die nach Art und Weise ihrer
Der Jahresbeitrag richtet sich nach der Art der zu versichernden Funktion
Nutzung mit dem versicherten Betrieb nichts zu tun haben.
und der gewünschten Versicherungssumme. Der Gesamtbeitrag errechnet
Fahrzeuge, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden (z. B.
sich aus dem im Tarif angegebenen personenbezogenen Beitrag und ggf.
Nutzfahrzeuge im Fuhrunternehmen) sind gesondert zu versichern, es sei
dem Zuschlagsbeitrag für Mehrfachfunktionen.
denn, es handelt sich um privat genutzte Pkw, Kombi oder Kräder.
Unternehmenslösung im Vermögensschaden-Rechtsschutz
Andere gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkei-
ten (z. B. Sägewerk, Kiesgrube, landwirtschaftlicher Lohnbetrieb, Camping-
Der Jahresbeitrag ist abhängig von der Rechtsform des Unternehmens,
platz oder Reitschule) des Landwirtes, die sich nicht auf den landwirt-
der Anzahl der zu versichernden Personen, der Art und Anzahl der zu ver-
schaftlichen Betrieb beziehen, sind zusätzlich mit Firmen-Rechtsschutz zu
sichernden Funktionen und der gewünschten Versicherungssumme. Der
versichern.
Gesamtbeitrag errechnet sich aus dem im Tarif angegebenen personenbe-
zogenen Beitrag und ggf. dem Zuschlagsbeitrag für Mehrfachfunktionen.
Mitinhaber, Hoferbe, Altenteiler, die auf dem Hof tätig und wohnhaft sind,
sind im Landwirtschafts-Rechtsschutz des Versicherungsnehmers ­ ohne
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
Leistungserweiterungen ­ im gleichen Umfang mitversichert, wie der Ver-
Die Beitragsbestimmung richtet sich nach der Zahl der im zu versichern-
sicherungsnehmer selbst und dessen Familie. Der Name des Mitinhabers,
den Unternehmen beschäftigten Personen und der Betriebsart (Gefahren-
Hoferben oder Altenteilers ist mit dem Hinweis ,,Mitinhaber, Hoferbe, Alten-
klassenverzeichnis). Der Beitrag ist entweder ein Festbeitrag, ein nach
teiler" im Antrag anzugeben.
Mitarbeiterzahl berechneter Beitrag oder ein Mindestbeitrag.
Kein Versicherungsschutz besteht bei der Wahrnehmung rechtlicher Inter-
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Krankenhäuser, Heime oder
essen der mitversicherten Personen untereinander und gegen den Land-
Sanatorien
wirt.
Grundlage der Beitragsberechnung ist bei Krankenhäusern die Zahl der
Betten, bei Heimen/Sanatorien die Zahl der Betten/Plätze.
Was ist Privat-Rechtsschutz für Selbstständige?
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Apotheken
Privat-Rechtsschutz für Selbstständige gemäß § 23 ARB schützt Sie, Ihren
Grundlage der Beitragsberechnung ist die Mitarbeiterzahl am Ende des
ehelichen, eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner ­ wenn beantragt
Versicherungsjahres. Der Beitrag ist ein Festbeitrag nach Mitarbeiter-
­, Ihre minderjährigen und unverheirateten, nicht in einer eingetragenen
gruppen.
oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, letztere
jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer an-
Arzt-Spezial-Straf-Rechtsschutz
gelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes
Die Beitragsberechnung erfolgt je Arzt.
Entgelt erhalten, im privaten nicht-motorisierten Bereich.
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Steuerberater, Wirtschafts- oder
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer
Buchprüfer
selbstständigen Tätigkeit besteht kein Versicherungsschutz.
Promillesatz der Honorareinnahme für das letzte Geschäftsjahr bzw. Min-
Der Versicherungsschutz umfasst
destbeitrag.
· Schadenersatz-Rechtsschutz
· Sozialgerichts-Rechtsschutz
2
VRS 7.0 (10.2002)

· Arbeits-Rechtsschutz
· Disziplinar- und Standes-
· Sozialgerichts-Rechtsschutz
Rechtsschutz
· Wohnungs- und Grundstücks-
Rechtsschutz
Kein Versicherungsschutz besteht für Sie als Eigentümer, Halter, Erwerber,
Rechtsschutz für eine
· Straf-Rechtsschutz
Mieter, Leasingnehmer oder Fahrer von Motorfahrzeugen und Anhängern.
selbst bewohnte Wohneinheit
· Ordnungswidrigkeiten-
Was ist Firmen-Rechtsschutz?
· Rechtsschutz im Vertrags- und
Rechtsschutz
Firmen-Rechtsschutz gemäß § 24 (1) a), (2, 3 und 4) ARB ist Rechtsschutz
Sachenrecht
· Beratungs-Rechtsschutz im
für Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige und sonstige Selbstständige. Er
· Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Familien-, Lebenspartnerschafts-
schützt Sie in Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft.
und Erbrecht
Mitversichert sind die von Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer in Ausübung
Hat der Versicherungsnehmer keinen Lebenspartner, gilt der Single-Tarif.
ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie.
Beitragsmindernd kann vereinbart werden, dass eine oder mehrere der
Der Versicherungsschutz umfasst die zum Vereins-Rechtsschutz genann-
nachstehenden Leistungsarten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
ten Leistungsarten.
werden:
Kein Versicherungsschutz besteht für Sie als Eigentümer, Halter, Erwerber,
· Arbeits-Rechtsschutz
Mieter, Leasingnehmer oder Fahrer von Motorfahrzeugen sowie Anhän-
· Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
gern.
· Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
Was ist Verkehrs-Rechtsschutz?
Umwandlung: Ein Vertrag über Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
wandelt sich in einen Vertrag über Individual-Rechtsschutz Privat, Beruf,
Verkehrs-Rechtsschutz gemäß § 21 Absätze 1, 4, 6 bis 9 ARB schützt den
Wohnen zum hierfür geltenden Tarifbeitrag um, wenn Sie und Ihr mitver-
Versicherungsnehmer
sicherter Lebenspartner keine selbstständigen Tätigkeiten mehr mit einem
· als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse jedes auf seinen Namen zu-
Gesamtjahresumsatz von mehr 10.000 Euro ausüben.
gelassenen oder mit Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahr-
zeuges zu Lande und Anhängers,
Was ist Rechtsschutz für das Kraftfahrzeuggewerbe und
· als Mieter, Fahrer und Insasse jedes von ihm als Selbstfahrer-Vermiet-
für Fahrschulen?
fahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeu-
Dieser in § 24 a ARB beschriebene Rechtsschutz darf angeboten werden:
ges zu Lande und Anhängers,
Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen, Einzelhandel mit Anhängern, Wohnwa-
ferner im Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
gen, Landmaschineneinzelhandel, Kfz-Handwerksbetrieb, -Reparaturbe-
· als Erwerber von Motorfahrzeugen zu Lande und Anhängern zum nicht
trieb, -Elektrikbetrieb, -Karosseriebau, -Bau, -Sattlerei, -Waschanlage, -
nur vorübergehenden Eigengebrauch, auch wenn diese nicht auf sei-
Lackierbetrieb, -Fahrschulen, Landmaschinenreparatur, Tankstellen.
nen Namen zugelassen oder mit einem Versicherungskennzeichen ver-
Dies gilt für vorgenannte Betriebe sowohl mit als auch ohne Abschlepp-
sehen werden,
dienst.
und bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr ­ mit Ausnahme des
Der Rechtsschutz für das Kraftfahrzeuggewerbe und Fahrschulen schützt
Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht ­
· Sie
· als Fahrer fremder, das heißt, ihm weder gehörender noch auf seinen
­ im beruflichen Bereich als Inhaber eines Betriebes des Kfz-Gewerbes
Namen zugelassener oder mit Versicherungskennzeichen versehener
oder einer Fahrschule,
Fahrzeuge sowie
­ als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse jedes bei Vertragsabschluss
· als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer.
oder während der Vertragsdauer auf Sie zugelassenen oder mit Versi-
Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und alle berechtigten Insassen
cherungskennzeichen auf Ihren Namen versehenen Motorfahrzeuges
der auf den Namen des Versicherungsnehmers zugelassenen oder mit
zu Lande und Anhängers,
Versicherungskennzeichen versehenen bzw. von ihm als Selbstfahrer-Ver-
­ als Mieter jedes von Ihnen als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorü-
mietfahrzeuge zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahr-
bergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie
zeuge zu Lande und Anhänger.
Anhängers
Der Versicherungsschutz umfasst
sowie bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr ­ außerhalb des
· Schadenersatz-Rechtsschutz
Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht ­
· Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
­ als Fahrer jedes Fahrzeuges, das Ihnen weder gehört noch auf Sie zu-
· Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
gelassen oder auf Ihren Namen mit Versicherungskennzeichen verse-
· Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
hen ist,
· Straf-Rechtsschutz
­ als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer.
· Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
· die Betriebsangehörigen in Ihrem versicherten Unternehmen in Ausü-
Die Beitragsberechnung erfolgt nach Art und Anzahl der während der
bung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie
Vertragsdauer auf den Versicherungsnehmer zugelassenen oder mit Versi-
­ als berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen der versicherten Mo-
cherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhän-
torfahrzeuge zu Lande
ger. Fahrzeuge, die während der Vertragsdauer zusätzlich angeschafft
sowie bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr ­ außerhalb des
werden, sind vom Zeitpunkt der Zulassung bzw. von der Erteilung des
Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht ­
Versicherungskennzeichens an mitversichert. Sie sind uns innerhalb eines
­ als Fahrer aller anderen Fahrzeuge, die ihnen weder gehören noch auf
Monats nach Aufforderung zu melden.
sie zugelassen oder auf ihre Namen mit Versicherungskennzeichen
versehen sind und
Was ist Fahrzeug-Rechtsschutz?
­ als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer.
Fahrzeug-Rechtsschutz gemäß § 21 Absätze 3, 4, 7, 8 und 10 ARB schützt
Mitversichert sind alle anderen berechtigten Fahrer und berechtigten In-
· den Eigentümer, Halter sowie die berechtigten Fahrer und berechtigten
sassen der auf Sie zugelassenen oder auf Ihren Namen mit Versicherungs-
Insassen eines oder mehrerer im Versicherungsschein bezeichneter
kennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.
Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger,
Der Versicherungsschutz umfasst
auch wenn diese(s) nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen
oder mit Versicherungskennzeichen versehen sind (ist).
· Schadenersatz-Rechtsschutz
· Verwaltungs-Rechtsschutz in
Der Versicherungsnehmer ist ferner geschützt
· Arbeits-Rechtsschutz
Verkehrssachen?
· als Mieter jedes von ihm als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorüber-
(als Arbeitgeber)
· Disziplinar- und Standes-
gehenden Gebrauch gemieteten Fahrzeuges,
· Rechtsschutz im Vertrags- und
Rechtsschutz
und bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr ­ mit Ausnahme des
Sachenrecht (s. u.)
· Straf-Rechtsschutz
Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht ­
· Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten · Ordnungswidrigkeiten-
· als Fahrer fremder, das heißt, ihm weder gehörender noch auf seinen
· Sozialgerichts-Rechtsschutz
Rechtsschutz
Namen zugelassener oder mit Versicherungskennzeichen versehener
Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt im Zusammenhang
Fahrzeuge sowie
mit Ihrer Eigenschaft als Eigentümer und Halter von Motorfahrzeugen zu
· als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer.
Lande sowie Anhängern, jeweils mit schwarzen Kennzeichen.
Der Versicherungsschutz umfasst die zum Verkehrs-Rechtsschutz genann-
Kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht für
ten Leistungsarten.
· die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen,
Die Beitragsberechnung erfolgt nach Art und Anzahl der jeweils versicher-
· für Verträge (z. B. Verkauf, Reparatur), die das unternehmerische Risiko
ten Fahrzeuge.
des Betriebes betreffen.
Bei Veräußerung oder anderem Wegfall des versicherten Fahrzeuges geht
der Versicherungsschutz auf das Fahrzeug über, das an die Stelle des
bisher versicherten Fahrzeuges tritt. Versicherungsschutz für das Folge-
Was ist Vereins-Rechtsschutz?
fahrzeug besteht auch dann, wenn es vor Wagniswegfall des bisherigen
Vereins-Rechtsschutz gemäß § 24 (1) b), (2, 3 und 4) ARB darf eingetrage-
Fahrzeuges erworben wird. Dieses Fahrzeug bleibt bis zur Veräußerung,
nen Vereinen angeboten werden, die im privaten Bereich ihrer Mitglieder
längstens noch einen Monat ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.
tätig sind und deren Zweck weder auf einen wirtschaftlichen Geschäfts-
betrieb noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder
Was ist Fahrer-Rechtsschutz?
ausgerichtet ist. Versicherbar sind demnach gesellige Vereine, Sportverei-
Fahrer-Rechtsschutz gemäß § 22 (1, 3 bis 6) ARB schützt Sie bei der Teil-
ne, Sanitätsvereine und freiwillige Feuerwehren.
nahme am öffentlichen Verkehr
Der Versicherungsschutz umfasst
· als Fahrer jedes fremden Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser und in
· Schadenersatz-Rechtsschutz
· Disziplinar- und Standes
der Luft sowie Anhängers; fremd in diesem Sinne ist jedes Fahrzeug, das
· Arbeits-Rechtsschutz
Rechtsschutz
Ihnen weder gehört noch auf Ihren Namen zugelassen oder mit Versi-
(als Arbeitgeber)
· Straf-Rechtsschutz
cherungskennzeichen versehen ist,
· Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten · Ordnungswidrigkeiten-
· als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer.
VRS 7.0 (10.2002)
3

Der Versicherungsschutz umfasst
· Rechtsschutz im Verkehrsbereich
· Schadenersatz-Rechtsschutz
· Straf-Rechtsschutz
Gehört der Versicherungsnehmer zu einem der nachfolgenden Betrie-
· Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten · Ordnungswidrigkeiten-
be, kann er den Kompakt-Rechtsschutz für Selbstständige nur ohne den
· Verwaltungs-Rechtsschutz in
Rechtsschutz
Verkehrsbereich abschließen:
Verkehrssachen
Betriebe des/mit Kfz-Handel, Abschleppunternehmen, Containerdiens-
te, Fuhrunternehmen, Gefahrguttransporte, Kurier- und Paketdienste,
Vorsorgeversicherung: Wird auf Ihren Namen ein Motorfahrzeug zu Lande
Speditionen mit eigenem Fuhrpark, Transportunternehmen, Fahrzeug-
zugelassen oder mit Versicherungskennzeichen versehen, wandelt sich der
Vermietunternehmen, Mietwagenunternehmen, Taxiunternehmen,
Fahrer-Rechtsschutz in einen Vertrag über Fahrzeug-Rechtsschutz (s. o.)
Schausteller, Gartenbaubetriebe, land- und forstwirtschaftliche Unter-
um.
nehmen, land- und forstwirtschaftlich Lohnunternehmen.
Was ist eine Bestandsversicherung im Verkehrs-
Seine Fahrzeuge muss er bei unserer Gesellschaft dann allerdings mit
Rechtsschutz?
Verkehrs-Rechtsschutz versichern.
· Rechtsschutz im privaten nicht-verkehrsrechtlichen Bereich
Ab 5 auf den Versicherungsnehmer zugelassener oder mit Versicherungs-
kennzeichen versehener Motorfahrzeuge zu Lande liegt eine sogenannte
Ist der Versicherungsnehmer bei unserer Gesellschaft mit Recht&Heim
Bestandsversicherung vor. Hier werden Art und Anzahl der vorhandenen
versichert oder wünscht er als juristische Person oder dieser gleichge-
Motorfahrzeuge zu Lande in der Regel einmal jährlich festgestellt. Auf der
stellten rechtlich selbstständigen Personengesellschaft keinen Rechts-
Grundlage dieser Feststellung wird der Beitrag für das folgende Versiche-
schutz im privaten Bereich einer natürlichen Person, so kann dieser Ver-
rungsjahr berechnet. Sind nur noch weniger als 5 Fahrzeuge auf den Ver-
sicherungsschutz ausgeschlossen werden.
sicherungsnehmer zugelassen oder mit Versicherungskennzeichen verse-
Von diesem Ausschluss mit erfasst ist auch der Wohnungs- und Grund-
hen, so entfällt der hierfür vorgesehene Sonderrabatt von 10 %. Im Rah-
stücks-Rechtsschutz für eine selbst bewohnte Wohneinheit dieser priva-
men der Bestandsversicherung sind die auf den Versicherungsnehmer zu-
ten Person.
gelassenen Anhänger, Wohnwagen und Auflieger ohne Mehrbeitrag einge-
Versichert sein muss mindestens der Firmenbereich ohne Arbeits-Rechts-
schlossen, es sei denn, sie werden gewerbsmäßig als Selbstfahrer-Vermiet-
schutz in Verbindung mit Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz,
fahrzeuge vermietet.
Verkehrsbereich oder Privatbereich.
Gegen Beitragszuschlag kann der Versicherungsschutz um folgende Leis-
Was ist eine Bestandsversicherung im Fahrer-
tungen erweitert werden:
Rechtsschutz?
· Ergänzungs-Rechtsschutz gemäß Klausel 5 zu den ARB (siehe unten)
Unternehmen können den Fahrer-Rechtsschutz gemäß § 22 (2, 3, 5) ARB
· Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten gemäß § 2 n) ARB
für alle Kraftfahrer bzw. Betriebe des Kraftfahrzeuggewerbes für alle Be-
· Rechtsschutz in Unterhaltssachen gemäß § 2 m) ARB
triebsangehörigen jeweils in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für die
Firma vereinbaren. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist mit dem
· Rechtsschutz in Ehesachen vor deutschen Familiengerichten gemäß
Umfang des oben genannten Fahrer-Rechtsschutzes identisch. Ab 5 für
§ 2 l) ARB.
das Unternehmen tätigen Fahrern wird ein Sonderrabatt von 10 % ge-
Diese Zusatzleistungen stellen keine rechtlich selbstständigen Versiche-
währt. Sinkt die Zahl der Fahrer auf unter 5, entfällt der Sonderrabatt.
rungsverträge dar, sondern lediglich unselbstständige Leistungserweite-
rungen des Kompakt-Rechtsschutzes für Selbstständige. Sie enden, wenn
dieser endet.
Was ist Kompakt-Rechtsschutz für Selbstständige?
Unter Ergänzungs-Rechtsschutz ist die Erweiterung des Kompakt-
Kompakt-Rechtsschutz für Selbstständige gemäß § 28 ARB ist ein umfas-
Rechtsschutzes für Selbstständige um folgende Leistungen zu verstehen:
sender Rechtsschutz für Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige und sonst
Selbstständige mit bis zu 100 Beschäftigten. Er schützt Sie in Ihrer gewerb-
· Aufhebungsvereinbarungen
lichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit, für die
der Arbeits-Rechtsschutz kann auf die Wahrnehmung rechtlicher Inter-
Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten im privaten Bereich und im
essen des Versicherungsnehmers als Arbeitgeber im Zusammenhang
Verkehrsbereich, jedoch nicht als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und
mit einer von diesem und einem Arbeitnehmer unterschriebenen Auf-
Leasing-Nehmer von nicht ausschließlich zu privaten Zwecken genutzten
hebungsvereinbarung ausgedehnt werden. Erstattet werden bis zu
Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft.
500 Euro je Aufhebungsvereinbarung. Eine eventuell vereinbarte Selbst-
Mitversichert sind
beteiligung entfällt;
· der eheliche, eingetragene oder im Versicherungsschein genannte
· Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers oder der im Versi-
für alle selbst bewohnten Wohneinheiten und alle selbst genutzten Ge-
cherungsschein genannten anderen im privaten Bereich versicherten
werbeeinheiten des Versicherungsnehmers in Deutschland sowie für
natürlichen Person,
eine selbst bewohnte Wohneinheit im europäischen Ausland;
· die minderjährigen Kinder und die unverheirateten, nicht in einer einge-
· Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
tragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kin-
auch für personenbezogene Versicherungsverträge des Versicherungs-
der, letztere jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig
nehmers, die seiner privaten Vorsorge in seiner Eigenschaft als Gewer-
eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein
betreibender, Freiberufler oder sonst Selbstständiger dienen;
leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
· Steuer-Rechtsschutz
· alle berechtigten Fahrer und alle berechtigten Insassen der auf den Ver-
in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten für Ein-/Wider-
sicherungsnehmer, die begünstigte Person, den mitversicherten Le-
spruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Fi-
benspartner oder die mitversicherten Kinder zugelassenen oder auf de-
nanz- und Verwaltungsgerichten vorangehen;
ren Namen mit Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge
· Sozial-Rechtsschutz
zu Lande sowie Anhänger und ausschließlich privat genutzten Motor-
bereits für Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor
fahrzeuge zu Wasser und in der Luft oder der von diesem Personenkreis
deutschen Sozialgerichten vorangehen;
als Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge zum vorübergehenden Gebrauch ge-
mieteten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger,
· erweiterter Beratungs-Rechtsschutz in familien-, lebenspartnerschafts-
und erbrechtlichen Angelegenheiten
· die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in Ausübung ih-
rer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
In außergerichtlichen Angelegenheiten werden bis zu 500 Euro je
Rechtsschutzfall übernommen; eine eventuell vereinbarte Selbstbeteili-
Der Versicherungsschutz umfasst
gung entfällt;
· Schadenersatz-Rechtsschutz
· Verwaltungs-Rechtsschutz in
Unterhaltsrechtliche Angelegenheiten werden von dieser Leistungser-
· Arbeits-Rechtsschutz
Verkehrssachen
weiterung nicht erfasst;
· Wohnungs- und Grundstücks-
· Disziplinar- und Standes-
· Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten gemäß § 2 n) ARB
Rechtsschutz (s. u.)
Rechtsschutz
für die strafrechtliche Verfolgung des Täters, wenn es für die versicher-
· Rechtsschutz im Vertrags- und
· Straf-Rechtsschutz
te Person als Opfer bestimmter Gewaltstraftaten (z. B. Vergewaltigung,
Sachenrecht (s. u.)
· Ordnungswidrigkeiten-
schwere Körperverletzung, Geiselnahme) um deren Rechte als Neben-
· Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Rechtsschutz
kläger und Verletzter geht; bei Streitigkeiten um Ansprüche aus dem
· Sozialgerichts-Rechtsschutz
· Beratungs-Rechtsschutz im
Sozialgesetzbuch oder dem Opferentschädigungsgesetz, die sich aus
einer solchen Gewaltstraftat ergeben, besteht Versorgungs-Rechts-
Familien-, Lebenspartnerschafts-
schutz auch für die außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen In-
und Erbrecht
teressen der versicherten Person;
Im Rahmen des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes sind eine
· Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz
selbst bewohnte Wohneinheit und eine selbst genutzte Gewerbeeinheit
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in nicht-verkehrsrechtli-
geschützt.
chen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten (z. B. we-
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt ausschließlich im privaten
gen der Vergabe von Kindergartenplätzen, der Einberufung zum Wehr-
Bereich, für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten und im Zusam-
dienst oder der Erteilung/Entziehung der Gewerbeerlaubnis);
menhang mit der Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und
kein Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern und von
aus den Bereichen des Asyl-, Ausländer- und Sozialhilferechtes und im
ausschließlich privat genutzten Motorfahrzeugen zu Wasser und in der
Zusammenhang mit Umweltschutz;
Luft.
· Daten-Rechtsschutz
Es kann vereinbart werden, dass vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
wird:
für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener auf Auskunft,
Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten nach
· Arbeits-Rechtsschutz
dem Bundesdatenschutzgesetz, die der Versicherungsnehmer in seiner
für die Ausübung selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeiten
Eigenschaft als Gewerbetreibender, Freiberufler oder sonst Selbstständi-
· Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
ger verarbeitet hat oder hat verarbeiten lassen.
sowohl für die selbst genutzte Gewerbeeinheit als auch für die selbst
Ist vereinbart, dass der Kompakt-Rechtsschutz für Selbstständige um die
bewohnte Wohneinheit
eine oder andere Rechtsschutzleistung gemindert wird, so betrifft diese
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VRS 7.0 (10.2002)

Vereinbarung auch vergleichbare Leistungserweiterungen im Ergänzungs-
Der erweiterte Straf-Rechtsschutz entfällt, wenn der Kompakt-Rechts-
Rechtsschutz:
schutz für Selbstständige wegfällt.
Ausschluss im
Ausschluss im
Was ist Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte des
Kompakt-Rechtsschutz
Ergänzungs-Rechtsschutz
Selbstständigen?
· Arbeits-Rechtsschutz
® Aufhebungsvereinbarung
Dieser Versicherungsschutz umfasst die außergerichtliche und gerichtliche
· Wohnungs- und Grundstücks-
® Wohnungs- und Grundstücks-
Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers aus
Rechtsschutz für eine Wohn-/
Rechtsschutz für alle Wohn-/
schuldrechtlichen Verträgen, die der nicht berufsspezifischen Einrichtung
Gewerbeeinheit
Gewerbeeinheiten
und Erhaltung von Betriebsräumlichkeiten, also nicht unmittelbar dem
· Verkehrsbereich
® Steuer-Rechtsschutz im
Unternehmensziel dienen und somit nur Nebengeschäfte zur eigentlichen
Verkehrsbereich
Tätigkeit des Betriebes sind. Hierunter fallen insbesondere Verträge, die in
· Privatbereich
® Wohnungs- und Grundstücks-
unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Betriebs- oder
Rechtsschutz für alle Wohn-
Werkstatträumen des Versicherungsnehmers und ihrer Einrichtungen ste-
einheiten
hen, zum Beispiel Erwerb, Reparatur von Beleuchtung, Büromöbel, Klima-
® Rechtsschutz für personenbe-
anlage usw.; keine Hilfsgeschäfte in diesem Sinne sind hingegen z. B. der
zogene Versicherungsverträge
Erwerb/die Reparatur eines Backofens durch einen Bäcker oder einer spe-
® Steuer-Rechtsschutz im privaten
ziellen Grafik-Software durch einen Architekten; hierbei handelt es sich um
Bereich
berufsspezifische Verträge und nicht nur um bloße Hilfsgeschäfte.
® Sozial-Rechtsschutz im privaten
Vom Versicherungsschutz werden ferner nicht umfasst:
Bereich
­ Versicherungsverträge,
® erweiterter Beratungs-Rechts-
­ Verträge aus dem Bereich des Handelsvertreter- und des Maklerrechtes,
schutz
­ Miet-, Pacht, Leasing- und vergleichbare Nutzungsverhältnisse sowie
® Rechtsschutz für Opfer von
Anschaffung, Veräußerung, Finanzierung oder Belastung von Grundstü-
Gewaltstraftaten
cken, Gebäuden, Betrieben, Praxen oder Teilen hiervon,
® Verwaltungsgerichts-Rechts-
­ schuldrechtliche Verträge, die nicht bloße Hilfsgeschäfte sind, wie zum
schutz im privaten Bereich
Beispiel Erwerb oder Reparatur von Produktionsmaschinen,
­ Verträge über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft so-
Was ist erweiterter Straf-Rechtsschutz?
wie Anhänger.
Der erweiterte Straf-Rechtsschutz gilt für den Versicherungsnehmer, seine
Der Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte entfällt, wenn der Kompakt-
gesetzlichen Vertreter und sämtliche Betriebsangehörige.
Rechtsschutz für Selbstständige wegfällt.
Der Versicherungsschutz umfasst die Verteidigung in im Zusammenhang
mit dem Betrieb des Versicherungsnehmers eingeleiteten Straf- und Ord-
Was ist Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für
nungswidrigkeitenverfahren sowie standes- und disziplinarrechtlichen Ver-
Selbstständige?
fahren.
Versicherungsschutz besteht sowohl für Versicherungsverträge, die im
Versicherte Leistungsarten sind:
Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten selbststän-
· Straf-Rechtsschutz
digen Tätigkeit des Versicherungsnehmers stehen (z. B. Inhaltsversiche-
· Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
rung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Betriebshaftpflichtversiche-
rung) als auch für personenbezogene Versicherungsverträge (z. B. Berufs-
· Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
unfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversiche-
Für den Versicherungsnehmer umfasst der Versicherungsschutz auch eine
rung), die der privaten Vorsorge Selbstständiger dienen.
verwaltungsrechtliche Tätigkeit eines Rechtsanwaltes, die dazu dient, die
Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Inter-
Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren zu unterstüt-
essen
zen.
· aus Verträgen über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der
Der Versicherungsnehmer ist ferner geschützt, wenn er in einem Straf-
Luft sowie Anhänger
und Ordnungswidrigkeitenverfahren als Zeuge vernommen werden soll.
· aus Rechtsschutz-Versicherungsverträgen gegenüber der Rechtsschutzversicherung ­Allge-
Richtet sich ein Ermittlungsverfahren gegen zunächst nicht benannte na-
meine Rechtsschutz-Versicherungs-AG.
türliche Personen, besteht Versicherungsschutz auch für die rechtzeitige
strafrechtliche Vertretung des Unternehmens, damit durch eine Firmen-
Der Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbstständige entfällt, wenn
stellungnahme die Ausweitung des Ermittlungsverfahrens auf Betriebsan-
der Kompakt-Rechtsschutz für Selbstständige wegfällt.
gehörige vermieden wird.


aus, dass dem Versicherer vor Vertragsbeginn alle bekannten Umstände
Kompakt-Rechtsschutz für einen weiteren Inhaber/Geschäftsführer gemäß
angezeigt werden, die auf ein möglicherweise anstehendes Verfahren hin-
§ 28 Absätze 1 b), 2 a) bis d), 5 und 6 ARB ist ein ergänzender Rechtsschutz
weisen.
im privaten Lebensbereich dieser Person, wenn das Unternehmen selbst
Richtet sich ein Verfahren gegen mehrere Versicherte, handelt es sich um
nach § 28 ARB versichert ist.
denselben und nicht um jeweils einen neuen Rechtsschutzfall.
Mitversichert sind mit Ausnahme der vom Unternehmen beschäftigten
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Rechtsschutzfälle, die in Europa
Personen die oben zum Kompakt-Rechtsschutz für Selbstständige ge-
eintreten und für in diesem Bereich der Gerichtsstand gegeben ist.
nannten Personen.
Die Versicherungssumme ist zugleich die Gesamtversicherungssumme für
Der Versicherungsschutz umfasst die zum Kompakt-Rechtsschutz für
alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Rechtsschutzfälle, zeitlich und
Selbstständige genannten Leistungsarten, hier jedoch bezogen nur auf
ursächlich zusammenhängende Rechtsschutzfälle und für denselben
den privaten verkehrsrechtlichen und den privaten nicht-verkehrsrechtli-
Rechtsschutzfall im oben genannten Sinn.
chen Bereich der versicherten Personen. Der Wohnungs- und Grund-
Der Versicherer trägt die dem Versicherten auferlegten Kosten der versi-
stücks-Rechtsschutz erstreckt sich ­ soweit er mitversichert ist ­ also nur
cherten Verfahren sowie die gesetzliche Vergütung eines für ihn tätigen
auf die selbst bewohnte Wohneinheit des weiteren Inhabers/Geschäfts-
Rechtsanwaltes.
führers.
Für den Versicherungsnehmer übernimmt der Versicherer darüber hinaus
Es kann vereinbart werden, dass vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
auch die angemessene Vergütung (Honorarvereinbarung) sowie die übli-
wird:
chen Auslagen eines für diesen tätigen Rechtsanwaltes.
· Arbeits-Rechtsschutz für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten
VRS 7.0 (10.2002)
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· Sozial-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz besteht mit Ausnahme im erweiterten Straf-
bereits für Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor
Rechtsschutz, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa,
deutschen Sozialgerichten vorangehen;
den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanari-
· erweiterter Beratungs-Rechtsschutz in familien-, lebenspartnerschafts-
schen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in
und erbrechtlichen Angelegenheiten
diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder wäre, wenn ein gerichtliches
in außergerichtlichen Angelegenheiten werden bis zu 500 Euro je
oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde.
Rechtsschutzfall übernommen; eine eventuell vereinbarte Selbstbeteili-
In außerhalb des vorgenannten Geltungsbereiches wahrzunehmenden
gung entfällt;
Rechtsschutzfällen werden Kosten bis zu einer Höhe von 50.000 Euro
unterhaltsrechtliche Angelegenheiten werden von dieser Leistungser-
übernommen. Voraussetzung der Kostenübernahme ist, dass der Rechts-
weiterung nicht erfasst;
schutzfall dort während eines längstens 12 Wochen dauernden Aufenthal-
tes eingetreten ist oder er aus privaten Verträgen folgt, die über das Inter-
· Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten gemäß § 2 n) ARB
net abgeschlossen wurden. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz
für die strafrechtliche Verfolgung des Täters, wenn es für die versicher-
sind hier jedoch Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder
te Person als Opfer bestimmter Gewaltstraftaten (zum Beispiel Verge-
der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten
waltigung, schwere Körperverletzung, Geiselnahme) um deren Rechte
(Timesharing) bezüglich Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Im
als Nebenkläger und Verletzter geht; bei Streitigkeiten um Ansprüche
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte des Selbstständigen und im Ver-
aus dem Sozialgesetzbuch oder dem Opferentschädigungsgesetz, die
sicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbstständige gilt die Erweiterung
sich aus einer solchen Gewaltstraftat ergeben, besteht Versorgungs-
des Geltungsbereiches jedoch nicht.
Rechtsschutz auch für die außergerichtliche Wahrnehmung der rechtli-
Für nachstehende Leistungsarten wird Rechtsschutz nur in Verfahren vor
chen Interessen der versicherten Person;
folgenden deutschen Gerichten/Behörden übernommen:
· Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz
· Steuer-Rechtsschutz
® Finanz- und Verwaltungsgerichte
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in privaten nicht-verkehrs-
vor Gerichten
rechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten (zum
· Steuer-Rechtsschutz
Beispiel wegen der Vergabe von Kindergartenplätzen oder der Einberu-
® Ein-/Widerspruchsverfahren vor Behör-
den, die den Verfahren vor den zuvor
fung zum Wehrdienst); kein Rechtsschutz besteht für die Wahrneh-
genannten Gerichten vorgelagert sind
mung rechtlicher Interessen aus den Bereichen des Asyl-, Ausländer-
und Sozialhilferechtes und im Zusammenhang mit Umweltschutz.
· Sozialgerichts-Rechtsschutz ® Sozialgerichte
Ist vereinbart, dass der Kompakt-Rechtsschutz für einen weiteren Inhaber/
· Sozial-Rechtsschutz
® in Widerspruchsverfahren vor Behörden,
Geschäftsführer um den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für
die den Verfahren vor den zuvor
eine selbst bewohnte Wohneinheit gemindert wird, so betrifft diese Ver-
genannten Gerichten vorgelagert sind
einbarung im Ergänzungs-Rechtsschutz auch die Leistungserweiterung
· Rechtsschutz in Ehesachen ® Familiengerichte
des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes für alle selbst bewohn-
· Verwaltungsgerichts-
® Verwaltungsgerichte
ten Wohneinheiten.
Rechtsschutz
Der Kompakt-Rechtsschutz für weitere Inhaber/Geschäftsführer kann, so-
· Daten-Rechtsschutz
® Zivilgerichte
lange der Kompakt-Rechtsschutz für Selbstständige fortbesteht, separat
Der Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten setzt voraus, dass im Fal-
gekündigt werden. Er endet automatisch, wenn der Kompakt-Rechts-
le eines gerichtlichen Verfahrens ein deutsches Strafgericht zuständig ist
schutz für Selbstständige wegfällt.
oder wäre.
Rechtsschutz in Unterhaltssachen setzt voraus, dass im Falle einer eventu-
ellen gerichtlichen Auseinandersetzung ein deutsches Familiengericht zu-
ständig ist oder wäre.
Beim Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und
Erbrecht muss ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt tätig sein.
Im Rahmen des erweiterten Straf-Rechtsschutzes und des Spezial-Straf-
Rechtsschutzes besteht Versicherungsschutz für Rechtsschutzfälle, die in
Europa (im geographischen Sinne) eintreten und für die in diesem Bereich
der Gerichtsstand gegeben ist.
Im Rahmen des Vermögensschaden-Rechtsschutzes und des Anstellungs-
Vertrags-Rechtsschutzes besteht Rechtsschutz, soweit die gerichtliche
Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Europa, den Anliegerstaaten
des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und
ein Gericht in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist.
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VRS 7.0 (10.2002)

Einwilligungsklausel nach dem
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
­ Datenschutzklausel ­
Der Antragsteller willigt ein, dass die Versicherer im erforderlichen Umfang
Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung
(Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an
Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rück-
versicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an an-
dere Versicherer und an den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versi-
cherungswirtschaft e. V.) sowie den PKV-Verband (Verband der privaten
Krankenversicherung e. V.) zur Weitergabe dieser Daten an andere Versi-
cherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustande-
kommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderwei-
tig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen.
Der Antragsteller willigt ferner ein, dass die Versicherer der Rechtsschutzversicherung Gruppe
seine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen
Datensammlungen führen und an die für ihn zuständigen Vermittler wei-
tergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versi-
cherungsangelegenheiten dient.
Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermit-
telt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es
zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und
jederzeit widerrufbar willigt der Antragsteller ferner ein, dass die Vermittler
seine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus
für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen
nutzen dürfen.
Diese Einwilligung gilt nur, wenn der Antragsteller bei Antragstellung vom
Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte,
das dem Antragsteller vor Vertragsabschluss (mit weiteren gesetzlich vor-
gesehenen Verbraucherinformationen), auf Wunsch auch sofort, überlas-
sen wird.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Gerichtsstand
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen
Gerichtsstände nach §§ 13, 17, 21, 29 ZPO und § 48 VVG.

 

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